24 Pflege - Pflegegeld und Fördersystem

Durch Pflegegeld und Staatliche Förderungen für eine 24 Stunden Pflege reduziert sich der persönliche Kostenaufwand deutlich. Gerne unterstützen wir Sie und erledigen alle Formalitäten in Ihrem Auftrag.



Pflegegeld

Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und soll pflegebedürftigen Menschen ein an ihren Bedürfnissen orientiertes Leben ermöglichen. Die zwölf Mal jährliche Leistung wird monatlich ausbezahlt. Die Höhe ist in sieben Stufen unterteilt und abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand.

Pflegegeld müssen Sie beantragen. Nähere Informationen auf der Website des Bundessozialamtes.



Förderung für 24 Betreuung

Voraussetzung ist die Betreuung gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorliegen von Werkverträgen 550 Euro bei zwei selbständigen Betreuungskräften betragen. Kommt nur eine Pflegekraft zum Einsatz, 275 Euro. Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz bestehen.

Detaillierte Informationen hier.